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BVK Präsident Dr. Jonas Möller Lödenscheid. Bild: NOW KI

Bundesverband der Karussellkinder (BVK) ruegt Guetersloher Weihnachtsmarkt

Bundesverband der Karussellkinder (BVK) rügt Gütersloher Weihnachtsmarkt

#Berlin, #Gütersloh, 25. November 2025

Der #Bundesverband der #Karussellkinder (BVK) hat am Montag eine »Formelle Rotationsunterversorgung gemäß § 12, Abs. 3, Satz 2, KRUVO« (#Karussell #Rundumlauf #Versorgungsordnung) festgestellt. Hintergrund ist das vollständige Fehlen eines Kinderkarussells auf dem #Gütersloher #Weihnachtsmarkt.

In dem 37 seitigen Beanstandungspapier, das dem Verband zufolge »in enger Abstimmung mit dem Unterausschuss für #Drehangelegenheiten und #Minderjährigenrotation« erarbeitet wurde, heißt es, der #Weihnachtsmarkt Gütersloh erfülle »weder die Mindestdrehvorgabe (MDV) noch die vorgeschriebene Kreisverkehrsquote (KVQ) gemäß der Bundesrichtlinie zur Rotationssicherung im Jahresendbrauchtum (BRRJ)«.

Kernpunkte der Beschwerde

Verstoß gegen die Grundversorgungspflicht

Gütersloh habe entgegen § 1, Abs. 1, KGVG (Karussellgrundversorgungsgesetz) »keine einzige öffentlich zugängliche Rotationseinheit mit #Tiermotiven, Kutschenmotiven  oder #Feuerwehrwagen Motiven bereitgestellt«.

Fehlende Drehzahlkompensationsmaßnahmen

Da ein »Rotationsstillstand im kindlichen Erlebnisraum« vorhersehbar sei, hätte die Stadtverwaltung eine »Drehersatzzulage« oder zumindest ein »#Notfall #Schaukelsystem mit lateralem Bewegungsimpuls« bereitstellen müssen.

Mangelhafte #Bürgerbeteiligung

Es habe weder ein Rotationsanhörungsverfahren (RAV) noch eine Drehkreisfolgeabschätzung (DKFA) gegeben. Kinder seien »nicht ordnungsgemäß beteiligt worden und konnten keine Stellungnahmen in kindgerechter Bildsprache einreichen«.

Der BVK fordert daher eine »sofortige Herstellung der Drehbereitschaft«, notfalls durch den temporären Einsatz mobiler Ersatzkarusselle, die der Verband eigens zertifiziert. Zudem prüft der Verband eine Eingabe beim Bundesamt für Kreisbewegungen (BAKM) und bei der EU General­direktion #Mobilität, zuständig für »Mikro Rotation im öffentlichen Raum«.

Auf Anfrage teilte die Stadtverwaltung Gütersloh mit, man »befinde sich im Prüfvorgang zur Drehrelevanz der Sachverhalte« und bitte um Verständnis, dass »vor Abschluss des internen Kreisreiseverfahrens« keine Auskunft erteilt werden könne.

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