Neue Osnabruecker Zeitung: Strafverteidigerverband gegen schnelle Rueckkehr zum Cannabisverbot
Neue Osnabrücker Zeitung: #Strafverteidigerverband gegen schnelle Rückkehr zum Cannabisverbot
- Verbandspräsident Jürgen Möthrath rechnet mit Klagen vorm Bundesverfassungsgericht – Gesetz zügig abzuschaffen »bringt nichts«
Osnabrück, 1. Februar 2025
Der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) hat die Union vor einer #Rückkehr zum #Cannabisverbot gewarnt. »Das Gesetz vorschnell wieder abzuschaffen, ist der falsche Weg. Man gewinnt damit auch nichts«, sagte Präsident Jürgen Möthrath der »Neuen Osnabrücker #Zeitung« (»NOZ«). Der #Schwarzmarkt lasse sich bei einer Rücknahme der #Teillegalisierung nicht austrocknen.
Er rechne mit erheblichen Schadensersatzansprüchen für die Vereine, sollte die Union ihre Vorhaben aus dem Wahlprogramm verwirklichen. »Wenn der Staat ein Handeln erst explizit erlaubt und fördert, schafft er damit einen Vertrauenstatbestand«, so Möthrath. Er sei sich sicher, dass es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben werde. »Denn de facto ist es erst einmal eine Freiheitseinschränkung.«
Laut Möthrath müsste die #Politik mindestens 2 Jahre und eine Evaluation abwarten, ehe sie über die Zukunft des #Cannabis Konsums entscheidet. »Nach 2 Jahren kann man vielleicht besser sagen, ob das #Gesetz etwas gebracht hat und ob womöglich Nachbesserungen reichen«, sagte er der »NOZ« weiter.
Der Schwarzmarkt würde seiner Meinung nach weder durch die #Teillegalisierung noch durch ein Verbot wirksam bekämpft. »Wir werden in einigen Jahren feststellen, dass der Konsum die verfügbare Menge auf dem legalen Markt übersteigt«, sagte der DSV Präsident.
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